Ernst Veitinger
Was sind die Voraussetzungen?
Lieber Herr Veitinger,
das klingt, als wollten Sie sich taufen lassen wollen. Schön, das freut uns.
Die Voraussetzung für die Taufe ist das "Taufbegehren". Der Wunsch, getauft zu werden. Ganz schlicht.
Herzliche Grüße und Gottes Segen, Ihre Sabine Löw
Im Kirchengesetz meiner württembergischen Landeskirche heißt es dazu:
Taufbegehren, Taufgespräch
( 1 ) Die Taufe von Kindern setzt voraus, daß die Eltern oder die Erziehungsberechtigten mit der Taufe einverstanden sind, mindestens einer der Erziehungsberechtigten die Taufe begehrt, und der ernste Wille bekundet wird, daß das Kind im evangelischen Glauben als Glied der Gemeinde Jesu Christi erzogen werde.
( 2 ) Gehört nur der Vater oder nur die Mutter der evangelischen Kirche an, so ist auf den Willen des evangelischen Elternteils zur Erfüllung seiner evangelischen Erziehungspflichten besonders zu achten. Der nicht einer evangelischen Kirche angehörende Elternteil soll auf seine Verpflichtung angesprochen werden, die evangelische Erziehung des Kindes nicht zu behindern.
( 3 ) Vor der Taufe eines Kindes ist mit den Eltern oder den Erziehungsberechtigten ein Taufgespräch zu führen, zu welchem sie der Pfarrer einlädt oder aufsucht.
(Zu § 6 Abs. 3)
15. Eltern sollen vor der Taufe beide an dem Taufgespräch teilnehmen; mindestens ein Elternteil muß jedoch zu dem Taufgespräch bereit sein (§ 7 Abs. 1 S. 2 lit. b). Erreichbare Paten sollen zum Taufgespräch eingeladen werden. |
Taufe von Erwachsenen
( 1 ) Die Taufe von Erwachsenen setzt voraus, daß der Täufling die Taufe begehrt, im evangelischen Glauben unterwiesen ist und am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde teilnimmt. Er ist in einem gründlichen Taufunterricht auf seine Taufe vorzubereiten.
(Zu § 9 Abs. 1)
25. Der Getaufte ist zur Abendmahlsfeier der Gemeinde eingeladen. |
( 2 ) Durch die Taufe erhält der Getaufte alle Rechte und Pflichten eines konfirmierten Gemeindeglieds.